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   BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72   

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BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72 (https://dejure.org/1974,2093)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1974 - III C 77.72 (https://dejure.org/1974,2093)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1974 - III C 77.72 (https://dejure.org/1974,2093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensfeststellung an dem Betriebsvermögen der Privatklinik einer Heimatvertriebenen - Berechnung des Ersatzeinheitswertes des entzogenen Grundstücks und Inventars einer Klinik bei einer Vertreibung - Ausschluss des Geschädigten von der Schadensfeststellung bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70

    Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Das ist hier der Fall; das angefochtene Urteil weicht von BVerwG III C 98.70 und BVerwG III C 101.71 (Urteile vom 20. Januar 1972 und vom 22. Februar 1973 [Buchholz 427.207 § 2 Nrn. 14 und 22]) ab und beruht auch auf dieser Abweichung.

    Die Klägerin trägt die materielle Beweislast dafür, daß der aus Anlaß der Entziehung tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung der Verfolgten gelangt ist (Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]), während die Ausgleichsbehörde die Feststellungslast trägt, daß die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV vorliegen (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]).

  • BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß die Klägerin sich bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV nicht auf einen verfolgungsbedingten "Wertrückgang" der erworbenen Klinik berufen könne, ist in dieser Verallgemeinerung nicht richtig; sie trifft nur dann zu, wenn die Klägerin diesen Rückgang veranlaßt hat oder ihn sich zurechnen lassen muß (vgl. Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [BVerwGE 36, 277 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 12]).
  • BVerwG, 17.10.1969 - III C 56.68

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Verlust eines Hausgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Ein solcher Ausnahmefall liegt dann vor, wenn trotz objektiver Unangemessenheit nach den gesamten Umständen des Falles eine Ausnutzung im Sinne des § 359 LAG nicht bejaht werden kann (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1969 - BVerwG III C 56.68 - [BVerwGE 34, 104]).
  • BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71

    Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Erst wenn alle Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und sich hiernach ergibt, daß der Verkehrswert nach § 10 Abs. 2 BewG nicht ermittelt werden kann, kann bei Anwendung des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV auf den Einheitswert oder Ersatzeinheitswert als Hilfsmaßstab zurückgegriffen werden (Urteil vom 9. November 1972 - BVerwG III C 41.71 - [BVerwGE 41, 145]).
  • BVerwG, 03.02.1972 - III C 108.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anspruch auf Kriegslastenausgleich -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Das angefochtene Urteil, das sich weder zur Frage des Verkehrswertes äußert noch Feststellungen darüber enthält, daß der Ersatzeinheitswert dem Verkehrswert entsprechend der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. für Betriebsvermögen insbesondere auch Urteil vom 3. Februar 1972 - BVerwG III C 108.70 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 16]) gleichgesetzt werden könne, verletzt mithin Bundesrecht; es muß aufgehoben werden, weil es sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweist.
  • BVerwG, 11.03.1971 - III C 78.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Die Klägerin trägt die materielle Beweislast dafür, daß der aus Anlaß der Entziehung tatsächlich entrichtete Kaufpreis in die freie Verfügung der Verfolgten gelangt ist (Urteil vom 11. März 1971 - BVerwG III C 78.69 - [Buchholz 427.207 § 8 Nr. 5]), während die Ausgleichsbehörde die Feststellungslast trägt, daß die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV vorliegen (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG III C 98.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 14]).
  • BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71

    Vertreibungsbedingter Verlust eines Betriebes - Vertreibungsbedingter Verlust

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 20) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 22.02.1973 - III C 101.71

    Angemessene Gegenleistung für von der Haupttreuhandstelle Ost erworbenes

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1974 - III C 77.72
    Das ist hier der Fall; das angefochtene Urteil weicht von BVerwG III C 98.70 und BVerwG III C 101.71 (Urteile vom 20. Januar 1972 und vom 22. Februar 1973 [Buchholz 427.207 § 2 Nrn. 14 und 22]) ab und beruht auch auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 08.10.1980 - 3 B 18.78

    Anspruch auf Lastenausgleich

    Dies gilt zunächst für die Behauptung, das angefochtene Urteil weiche sowohl von dem im vorliegenden Rechtsstreit ergangenen (zurückverweisenden) Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1974 - BVerwG 3 C 77.72 - (ZLA 1974, 139) als auch von zwei früheren Entscheidungen des erkennenden Senats, nämlich den Urteilen vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - und vom 22. Februar 1973 - BVerwG 3 C 101.71 - ab.

    Dies ergebe sich insbesondere daraus, daß das Verwaltungsgericht trotz des ausdrücklichen Hinweises in dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1974 (a.a.O.) den Umstand nicht berücksichtigt habe, daß die Privatklinik - nur deren bewegliches Betriebsvermögen ist Gegenstand der umstrittenen Schadensfeststellung - im maßgebenden Entziehungszeitpunkt stillgelegt gewesen oder praktisch bereits zum Erliegen gekommen sei.

    Vielmehr hat sich das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil vom 21. März 1974 (a.a.O.) zu eigen gemacht.

    Zur Frage der Bewertung des beweglichen Anlagevermögens im einzelnen enthält das zurückverweisende Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 1974 (a.a.O.) keine das Verwaltungsgericht im Sinne des § 144 Abs. 6 VwGO bindenden Ausführungen.

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